Dashcams vor dem Aus in Deutschland?
Laut Business-Panorama.de liegt im Verwaltungsgericht in Ansbach eine evtl. verheerende Entscheidung für deutsche Dashcam-Benutzer.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte zuvor einem PKW Fahrer die Verwendung eine Autokamera verboten, da die permanente Aufzeichnung des Straßenverkehrs gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoße. Nach dem Erlass klagte der Autofahrer gegen die Entscheidung des Bayerische Landesamts.
Nun liegt der Fall beim Verwaltungsgericht in Ansbach. Hier entscheiden die Richter, ob Dashcam-Benutzer den Straßenverkehr permanent Aufzeichnen dürfen.
Falls die Entscheidung gegen die Dashcam fällt, gehen Rechtsexperten davon aus, dass das Urteil über die Grenzen von Bayern hinaus gelten.
[…] Bedenken gibt es noch in Deutschland, Schweden und in der Schweiz. In Deutschland gibt es noch keinen Richterspruch dazu. Dadurch, dass die Kamera den Gesamten öffentlichen Raum aufnimmt und Speichert, gibt es Datenschutz bedenken in Deutschland. […]
Private Aufnahmen einer schönen Fahrt zu machen, ohne die Daten dritten zu zeigen, ist doch wohl nicht verwerflich!!? Im www darf so was natürlich nicht ohne die Berücksichtigung und das Einverständnis der gefilmten Personen veröffentlicht werden. Sonst müßten wir ja auf dem Stachus oder dem Oktoberfest in München tausende von Touristen belangen, die uns filmen (für’s private Andenken). Ich befürchte,das hier die Juristen (besonders vom ADAC) um ihre Klientel bangen, weil mit meiner Aufzeichnung die Angelegenheit einfach zu klar ist – und keinen Gewinn mehr abwirft. Solange ich für rein persönliche Zwecke Vidieoaufzeichnungen mache (und dabei nicht den Datenschutz verletze – NSA u.s.w. läßt grüßen), sollte es keinen was angehen. Konsequenz: demnächst dürfen wir nicht mehr ein Foto vom Brandenburger Tor machen – weil, da könnten wir auch Mitbürger ablichten .. So lange die „Obrigkeit“ uns in ALLEN Situationen aufzeichnet TOLL. ;-) wenn wir aber selbst so was machen „oh wie frevelhaft“ .. Zweierlei Maß???
[…] Bedenken gibt es noch in Deutschland, Schweden und in der Schweiz. In Deutschland gibt es noch keinen Richterspruch dazu. Dadurch, dass die Kamera den Gesamten öffentlichen Raum aufnimmt und Speichert, gibt es Datenschutz bedenken in Deutschland. […]